WISSEN, KÖNNEN, ANWENDEN!
                      

MEDIATION


Streitende sollten wissen, dass nie einer ganz recht hat und der andere ganz unrecht. (Kurt Tucholsky)


Wer was gelten will, muss andere gelten lassen. (J. W. von Goethe) 

 

 

Einsatzmöglichkeiten: 

  • im inner- als auch im zwischenbetrieblichen Bereich
  • mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (dem Mediatorzu einer gemeinsamen  Vereinbarung gelangen, die den gemeinsamen Bedürfnissen und Interessen entspricht.
  • Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts,  sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Verschwiegenheit – Der Mediator äußert sich außerhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten.

Freiwilligkeit – alle Beteiligten einschließlich des Mediators können die Mediation jederzeit abbrechen. 

Ergebnisoffenheit – Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungs-bereitschaft in die Mediation gehen. Dies umfasst auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten, ein Aspekt, der insbesondere bei umfangreichen Verfahren in der Wirtschaft zum Tragen kommt. 

Allparteilichkeit – Der Mediator leitet die Mediation allparteilich bzw. allparteiisch; steht auf der Seite jedes Beteiligten. Diese Haltung geht deutlich über eine einfache Neutralität hinaus; die inhaltliche Neutralität des Mediators erstreckt sich nicht auf seine Stellung gegenüber den Konfliktparteien. Indem dieser z.B. zeitweilig als Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei agiert, gleicht er so ein etwaiges Machtgefälle zwischen den Parteien aus.


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