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Datenschutz

1.  Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

MBT Training International, Zu den vier Flöthen 15a, 40822 Mettmann, vertreten durch Herrn Martin Benn, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags und zur Direktwerbung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b), f) DSGVO. Mit der Direktwerbung wollen wir Sie über aktuelle Leistungen und Neuigkeiten unseres Unternehmens informieren. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

2.  Erhebung personenbezogener Daten auf dieser Webseite

Kontaktformular

Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Durchführung Ihrer Kontaktanfrage. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, Ihre Anfrage zu beantworten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme jederzeit zu widersprechen.

Ihre Rechte

Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

3. Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung

Als Auftragnehmer verarbeitet MBT Training International personenbezogene Daten ausschließlich im sachlichen und zeitlichen Rahmen dieses Auftrages sowie nach Weisung des Auftraggebers. Der MBT Training International verwendet die zur Datenverarbeitung überlassenen Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Die Verarbeitung der Daten auch durch Unterauftragnehmer findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt.

4. Technische und organisatorische Maßnahmen

Als Auftragnehmer wird MBT Training International technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierbei sind die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers sind gesondert zu diesem Vertrag festzulegen und sind Bestandteil des Vertrags.

Der Auftragnehmer MBT Training International gewährleistet ein Verfahren zur Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Er ist verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen an den Stand der Technik anzupassen, soweit dies erforderlich und wirtschaftlich zumutbar ist. Der Auftraggeber ist über wesentliche Änderungen vorab zu informieren. Die Änderungen sind schriftlich niederzulegen und werden Vertragsbestandteil. Vorschläge des Auftraggebers für Änderungen hat der MBT Training International zu prüfen. Der Auftraggeber ist über das Ergebnis zu informieren.

Beauftragt MBT Training International zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einen Unterauftragnehmer, stellt er sicher, dass die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vom Unterauftragnehmer getroffen werden und dem Stand der Technik entsprechen.“

5. Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten, Auskunft über Daten

MBT Training International hat die Daten nach Weisung des Auftraggebers zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an MBT Training International zwecks Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten wendet, leitet MBT Training International dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Das gleiche gilt für Auskunftsersuche.

6. Kontrollen und sonstige Pflichten des Auftragnehmers

MBT Training International ist als Auftragsnehmer verpflichtet, das Datengeheimnis sowie etwaige berufliche Verschwiegenheitsverpflichtungen zu wahren. Er hat bei der Verarbeitung ausschließlich Beschäftigte einzusetzen, die entsprechend verpflichtet und geschult sind. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, sorgfältig ausgewählt werden, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten und die vom Auftraggeber erlangten Informationen nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder anderweitig verwerten.

MBT Training International ist verpflichtet, ein Verarbeitungsverzeichnis gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO zu führen. MBT Training International gewährt dem Landesdatenschutzbeauftragten Zugang zu den Arbeitsräumen und unterwirft sich der Kontrolle nach Maßgabe des Landesdatenschutzgesetzes in seiner jeweiligen Fassung. MBT Training International informiert den Auftraggeber unverzüglich über Kontroll- und Ermittlungshandlungen der Aufsichtsbehörde.

7. Unterauftragsverhältnisse

Der Auftraggeber genehmigt die gesondert aufgelisteten Unterauftragsverhältnisse, die der Auftragnehmer MBT Training International vor Abschluss dieser Vereinbarung begründet hat. Über Änderungen hat MBT Training International den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Abschluss neuer Unterauftragsverhältnisse bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

MBT Training International hat dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten aufzuerlegen, die er selbst gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen hat. Der Unterauftragnehmer ist sorgfältig auszuwählen. MBT Training International haftet gegenüber dem Auftraggeber vollumfänglich für Datenverstöße seiner Unterauftragnehmer.“

8. Kontrollrechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, vor Beginn und während der Datenverarbeitung die Einhaltung der vom Auftragnehmer MBT Training International sowie von den Unterauftragnehmern getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu kontrollieren oder von zu benennenden Prüfern kontrollieren zu lassen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.

MBT Training International gewährleistet die Möglichkeit zur Kontrolle. Hierzu weist er dem Auftraggeber auf Anfrage die Umsetzung der fachlichen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO nach. Der Nachweis kann durch Vorlage aktueller Testate oder durch Berichte unabhängiger Prüfer (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) erbracht werden.

Haben sich MBT Training International und die von ihm beauftragten Unterauftragnehmer Verhaltensregeln unterworfen oder ein Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, sind sie verpflichtet, dem Auftraggeber dies nachzuweisen. Zertifikate sind zu aktualisieren.

Der Auftraggeber ist berechtigt, Stichprobenkontrollen durchzuführen. Diese sind anzukündigen. Würde die Ankündigung den Zweck der Prüfung gefährden oder besteht ein dringender Anlass zur Kontrolle, ist eine Ankündigung entbehrlich.“

9. Mitteilung bei Verstößen

MBT Training International meldet dem Auftraggeber unverzüglich sämtliche Verstöße gegen Pflichten aus diesem Vertrag. Dies gilt insbesondere bei schwerwiegenden Störungen, bei Verdacht auf sonstige Verletzungen von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder anderen Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit personenbezogenen Daten. MBT Training International hat im Benehmen mit dem Auftraggeber angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung bzw. zum Ausschluss möglicher nachteiliger Folgen für die Betroffenen zu ergreifen.

10. Weisungsbefugnis des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist berechtigt, MBT Training International jederzeit Weisungen zu erteilen, insbesondere hinsichtlich der Art, des Umfangs und des Zeitpunkts der Verarbeitung von Daten. Die Weisungen des Auftraggebers erfolgen in Textform.

Erachtet MBT Training International eine Weisung des Auftraggebers als rechtswidrig, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Er ist berechtigt, die Durchführung der Weisung auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.

Erteilt der Auftraggeber Einzelweisungen bzgl. des Umgangs mit personenbezogenen Daten, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, z.B. Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen, werden sie als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.

11. Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern

MBT Training International hat dem Auftraggeber sämtliche in seinen Besitz befindlichen personenbezogenen Daten, erstellte Verarbeitungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, unverzüglich nach Erfüllung des Vertrags oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber, spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind vom Auftragnehmer entsprechend der geltenden Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. 



 
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